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Aktuelles
Infos
zur Sportklasse
Infos
zum Sportunterricht
Schulsportzentrum
Rheingau-Taunus-Kreis
Sportunterricht
Dem
Sportunterricht an unserer Schule liegen die u.g. Leitideen zu
Grunde. Wir wollen:
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eine
breite Förderung der sportlichen Fähigkeiten aller Schüler und Schülerinnen
im Rahmen des Pflichtunterrichtes und der Arbeitsgemeinschaften,
-
den Schülern
und Schülerinnen die verschiedensten Bewegungsfelder näher bringen,
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ihnen Spaß
an der Bewegung vermitteln,
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den Schülern
und Schülerinnen Bewegungserfahrungen in den unterschiedlichen
Bewegungsfeldern ermöglichen,
-
die
qualifizierte Betreuung und die guten Trainingsmöglichkeiten
weiterhin erhalten und ausbauen,
-
leistungssportlich
orientierte und interessierte Talente in Kooperation mit dem TSV
Bleidenstadt (Programm
Schule und Verein des HKM) fördern und ihnen die Möglichkeit eröffnen,
sich in den Schwerpunktsportarten des Schulsportzentrums zu betätigen
(siehe Talentförderung).
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Sportkollegium |
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Pflichtunterricht
(Flyer hier)
In den
Klassen 5 und 6 werden zunächst die Grundlagen der jeweiligen Sportart
vermittelt. Ab Klasse 7 steht dann der Ausbau der erworbenen theoretischen
und praktischen Fähigkeiten im Vordergrund.
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Jahrgangsstufe |
Pflichtunterricht |
Weitere Angebote |
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5. Klasse |
3 Std. Sportunterricht
4 Std. Sportunterricht f. d. Sportklasse |
AGs; Talentfördergruppen |
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6. Klasse |
3 Std. Sportunterricht
4 Std. Sportunterricht f. d. Sportklasse |
AGs; Talentfördergruppen |
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7. Klasse |
2 Std. Sportunterricht
3 Std. Sport für die Sportklasse |
Skilehrgang; AGs |
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8. Klasse |
3 Std. Sportunterricht |
AGs |
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9. u. 10. Klasse |
2 Std. Sportunterricht |
AGs |
TOP
Ergänzende
Angebote
An unserer
Schule findet eine Vielzahl sportlicher – teils obligatorischer, teils
fakultativer - Veranstaltungen statt:
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Bundesjugendspiele
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Sportabzeichenprüfung
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Abnahme
des Laufabzeichens
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Ballsportspiele
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Skilehrgänge
für die Klassen 7
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Tischtennis-Minimeisterschaften
für die Klassen 5
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Pausengestaltung
in der Sporthalle
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Schwimmkurs
für Nichtschwimmer in den Klassen 5 und 6
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Arbeitsgemeinschaften
in den Bereichen Volleyball, Fußball, Leichtathletik und Tanz
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Sportaktivitäten
im Rahmen von Klassenfahrten und Projekttagen
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(z.B.
Klettern, Bogenschießen, Inlineskaten, Selbstverteidigung...)
Talentförderung
(Termine der Talentförderung hier)
Durch das Schulsportzentrum
werden talentierte und interessierte Schüler in
Talentfördergruppen
(Klassenstufe 5-7) zielgerichtet sportartspezifisch gefördert.

Talentfördergruppe
Die Schwerpunktsportart
unserer Schule ist
Volleyball.
Hierbei gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem TSV
Taunusstein - Bleidenstadt. Unsere Schüler sind in diesem Bereich auf
Schulebene bei Hessenentscheiden, beim Bundesfinale in Berlin und auf
Vereinsebene von Hessen- über Süddeutsche bis Deutsche Meisterschaften
erfolgreich vertreten.
Die Talentförderung
im Fußball findet für unserer Schüler an der IGS
Obere Aar statt. Im Bereich Leichtathletik ist der Förderstützpunkt
die Gesamtschule
Michelbach, während Rhönradturnen
in Bleidenstadt und Neuhof angeboten wird.
Sportklasse
(Flyer hier)
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Eine weitere Besonderheit unserer Schule
ist die Sportklasse, mit deren Einrichtung wir positive Erfahrungen
gesammelt haben. In dieser Klasse werden sportlich orientierte Kinder
zusammengefasst. Sie haben wöchentlich 1 Stunde mehr Sportunterricht
und Klassenfahrten sowie Projekttage sind zum Teil sportlich
ausgerichtet. Alle Kinder haben die Möglichkeit, sich Ende der 4.
Klasse für die Sportklasse zu bewerben. Liegen mehr Anmeldungen als
Plätze vor, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
TOP
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Sportklasse
2005 |
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Sportklasse
2004
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Sportpaket
Für die Schülerinnen
und Schüler der fünften und sechsten Klassen empfehlen wir die
Anschaffung folgender Sportgeräte:
Klasse 5:
Tischtennisschläger, Tischtennisbälle und Springseil,
Klasse 6:
Badmintonschläger und Federbälle.
Sportkleidung
und Hygiene
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zur
Grundausstattung gehören T – Shirt, Sporthose, Sportschuhe und
Sportsocken
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Brillenträger
sollten eine Sportbrille tragen
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Waschzeug
ist stets mitzubringen
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Getränke
sind notwendig, aber es dürfen nur
Plastik- oder Metallflaschen verwendet werden
Freistellung
vom Sportunterricht
Sportunterricht
ist in allen Schulstufen obligatorisch.
Freistellung
aus gesundheitlichen Gründen:
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bis 4
Wochen: genehmigt der Sportlehrer in Abstimmung mit dem Klassenlehrer
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bis 3
Monate: genehmigt die Schulleitung auf Grundlage eines ärztlichen
Attests
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über 3
Monate: Vorlage eines amtsärztlichen Attestes notwendig
Trotz
Freistellung von der aktiven Teilnahme im Sportunterricht, ist die
Anwesenheit Pflicht.
Während der
Menstruation ist gerade Sport eine Möglichkeit, Menstruationsbeschwerden
zu mindern (Lockerung der Muskulatur). Eine maßvolle Teilnahme am
Sportunterricht ist aus diesem Grund sehr sinnvoll.
Verhalten
in der Sporthalle
siehe
Schulordnung
Weitere
Informationen
Bei Rückfragen
stehen Ihnen gerne die Sportlehrerin / der Sportlehrer der Klasse sowie
die Schulsportleiterin Frau Weißer
(christin.weisser@t-online.de)
zur Verfügung. |